In diesem Jahr findet die Beitragskassierung wieder per Überweisung statt !!
Beitragsaufstellung
Mitgliedsbeitrag 80,00 € + 10,00 € ( Geschäftsführerbestellung beim KAV ) = 90,00 €
Arbeitseinsatz / 5 Std je Mitglied ( 10,00 € ) = 50,00 €
Mitgliedsbeitrag Jugend = 30,00 €
Aufnahmegebür / Neuaufnahme = 20,00 €
Liegeplatz f. Mitglieder = 30,00 €
Fremdvergabe Liegeplatz = 60,00 €
Da es in diesem Jahr neue Gewässerverzeichnisse ( 2 € ) und neue Gewässerordnungen giebt , erhöt sich das Porto
auf 5 € , und wer eine Sachsenmarke bestellt hat auf 7,50 €
Den Jugendlichen ist eine Teilname an den Arbeitseinsätzen freigestellt.
Eine Freistellung von den Pflichtstunden kann auf Antrag bei triftigem Grund gesundheitlicher Art erfolgen und wird jährlich neu erteilt.
Mit dem 70. Geburtstag ist unseren Senioren eine Teilname an den Arbeitseinsätzen grundsätzlich freigestellt.
Die Fälligen Beträge können auch auf das Vereinskonto überwiesen werden.
Für die Zustellung der Beitragsmarken fallen dieses Jahr 5,00 € an
Saalesparkasse
Bankleitzahl : 80053762
Konto-Nr. : 3560000024
Iban Nr. : DE66800537623560000024
Bei der Einzahlung bitte die Fischereierlaubnisschein-Nr. mit angeben !!
Den Fischereierlaubnisschein und die Fangkarte in einen Umschlag stecken und zu Anke schicken !!!
der Fischereierlaubnisschein ist die gelbe Karte ......
Anke Fehlkamm Schillerstraße 14 06242 Krumpa Bitte nur im Dringenden Notfall bei Anke anrufen !!! und wenn , dann bitte nur in der Zeit von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Bootsbesitzer die keinen Bootsliegeplatz haben müssen ihre Boote aus dem Gelände entfernen .
Das gleiche gilt auch für Bootsbesitzer die ihren Liegeplatz nicht bis zum 1. Juni bezahlt haben.
Aus welchen Gründen auch immer wird die Sorgfaltspflicht einzelner Bootsbesitzer hinsichtlich ihres Bootes an unseren Stegen grob vernachlässigt so dass es wiederholt zu Schäden an den Stegen und an Nachbarbooten kam .
Schäden sind durch den Verursacher grundsätzlich zu ersetzen .
Wer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt ( kontrolle nach starken Winden und Niederschlägen ) dem wird der Liegeplatz entschädigungslos gekündigt .
Das gleiche gilt für Bootseigner mit Stegliegeplatz welche ihre Boote ohne triftigen Grund bis zum 1. Mai nicht zu Wasser bringen . ( triftige Gründe dem Vorstand melden )
Bootsnummern sind beidseitig am Boot an zu bringen ( 10 cm hoch und 1 cm stark ).
Der Vorstand.
Angelverein Rossbach Schlacht Grosskayna e.V.
am See
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Verein
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letzte Aktualisierung
am 18.08.2023
Angelkarten sind hier erhältlich